Schutzkonzept zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes

Mit der Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes im Jahr 2012 wurde u.a. auch das Thema Schutz vor sexualisierter Gewalt an Schutzbefohlenen in den Fokus gerückt. Seither gilt der Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen auch im Ehrenamt. Dieser Tätigkeitsausschluss ist richtig und sinnvoll, er darf aber nur einen Baustein eines umfangreichen Schutzkonzeptes darstellen.
Im Ev. Bezirksjugendwerk Bernhausen setzen wir uns aktiv dafür ein, dass Kinder und Jugendliche keine Gewalt erfahren oder selbst Gewalt gegenüber anderen Personen ausüben. „Wir akzeptieren keine Gewalt. Wir schauen nicht weg. Wir greifen ein.“ sind z.B. Überschriften aus unserem Schutzkonzept, das beschreibt, was wir dafür tun, wie wir arbeiten, nach welchem Kodex wir handeln und wie wir unsere Mitarbeitenden schulen.
Getragen von der biblischen Überzeugung, dass Gott jeden Menschen einzigartig geschaffen und gewollt hat, soll jedes Kind, jeder Jugendliche, jeder junge Erwachsene wissen: „Du bist gewollt! Du bist geliebt! Du bist stark!“

Hier kann unser aktuelles Schutzkonzept eingesehen werden.